Die drei Zielarten sind immer wieder Bestandteil der Prüfung. Kurz gesagt stammen die ersten beiden Ziele aus dem Ausbildungsrahmenplan. Dieser ist wiederum Bestandteil der Ausbildungsordnung.
Ausbildungsordnung
Die Ausbildungsordnung enthält die Regeln für die Berufsausbildung und Prüfungen samt der Bestehensregeln. Bestandteil der Ausbildungsordnung ist auch der Ausbildungsrahmenplan, der als Tabelle mit Richt- und Groblernziel hinten anhängt.
Ausbildungsrahmenplan, Richt-, Grob- und Feinlernziel
Der Ausbildungsrahmenplan beinhaltet das Richtlernziel. Dem ist das Groblernziel untergeordnet. Das Feinlernziel ist eigentlich das, was du dem Azubi vermitteln möchtest. Beispielsweise die Telefonnotiz, Austausch einer Festplatte, Prüfen einer Anfrage vom Kunden auf x Merkmale auf Richtigkeit bzw. Vollständigkeit, usw.
Der Ausbildungsrahmenplan ist die zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung. Berufsausbildungen ohne Ausbildungsrahmenplan entsprechen nicht den Anforderungen des BBiG und dürfen nicht in das Verzeichnis der Berufsausbdilungsverhältnisse aufgenommen werden.
Grob gesagt kann man also sagen:
Rahmenlehrplan
Das ist der ausbildungsbegleitende Anteil für die Berufsschule. Als Ausbilder versucht man betriebliche Aufgaben nahezu zeitgleich mit den gelernten Inhalten aus der Berufsschule zu vermitteln. Das nennt sich "didaktische Parallelität". Oder anders gesagt: Unter berücksichtigung des betrieblichen Belange achtet der Ausbilder darauf, welche Inhalte zum Zeitpunkt in der Berufsschule vermittelt werden und vermittelt diese. Der Azubi soll somit das Theoretische mit dem Praktischen verbinden können.
Wichtig: In den Prüfungsfragen wirft man gerne die Begriffe Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan durcheinander. Als Eselsbrücke kann man sich das "lehr" (wie Lehrer) im Rahmenlehrplan merken. Und Lehrer sind wo? Richtig, in der (Berufs-)Schule. ;-)