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Ausbildende, Auszubildende, Ausbilder, etc.

Da die Begrifflichkeiten gerne durcheinander geworfen werden, hier mal eine exakte Aufstellung:

 
Begriff Bedeutung
Ausbildende Fachkräfte Personen, die an der Ausbildung beteiligt sind. Das sind im Normalfall einfach Kollegen. Sie müssen nicht immer eine Ausbildung haben. Es reicht aus, wenn sie viel Berufserfahrung haben. Sie selbst sind aber für die Ausbildung nicht verantwortlich. Sie müssen allerdings persönlich geeignet sein. Und wichtig: Sie selbst können nicht ausbilden. Das kann nur der Ausbilder.
Ausbildungsbeauftragte Sind ausbildende Fachkräfte. Personen, die an der Ausbildung beteiligt sind.
Ausbilder Der Ausbilder benötigt eine fachliche und persönliche Eignung und ist für die Ausbildung verantwortlich. Der Ausbilder ist in einem geeigneten Beruf selbst ausgebildet.
Auszubildender Die Person, die ausgebildet wird. Für Jugendliche Azubis gelten besondere Regeln nach dem JAschG.
Ausbildende

Das ist das Unternehmen selbst.

 

Um es etwas besser zu verdeutlichen nehmen wir folgedes Beispiel an:

Du bist selbstständig und hast einen Metallbaubetrieb. Du bist der Meister und deine zwei Mitarbeiter sind schon seit über 10 Jahren bei dir. Einer davon hat diesen Beruf gelernt. Der andere macht das schon seit 20 Jahren in verschiedenen Betrieben.

Du bist der Ausbildende. Wenn du dich selbst um die Azubis kümmerst, dann bist du auch der Ausbilder. Entscheidest du dich dafür, dass dein Geselle die Ausbildung übernehmen soll, dann ist er der Ausbilder. Der andere Kollege ist zwar kein gelernter Metallbauer, aber er hat so viel Berufserfahrung, dass er als ausbildende Fachkraft arbeiten kann, sofern er persönlich geeignet ist.

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